Panorama von Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang der Leistung


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Unternehmen, das die in Punkt 1.2. angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als Fremdenführer bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.2. Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich Fremdenführungen in der allgemein üblichen Form (feste Stadtrundgänge laut Angebot des Fremdenführers; Besuche von Museen und Sehenswürdigkeiten, … sowie spezielle Stadtrundgänge, … nach Vereinbarung). Allfällige Zusatzleistungen sind nicht vorgesehen.
1.3. Der Fremdenführer verpflichtet sich, alle übernommenen Aufträge nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.

2. Zustandekommen und Änderungen des Führungsauftrages


2.1. Grundsätzlich sind sowohl die Vorbestellung von Führungen als auch die Teilnahme an festen Rundgängen ohne Voranmeldung möglich:
2.1.1. Bei Vorbestellung einer Führung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail). Mit Erhalt dieser Auftragsbestätigung gelten der Auftrag als zustande gekommen, die Führung zum vereinbarten Termin im vereinbarten Umfang als gebucht und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
2.1.2. Bei festen Stadtrundgängen ohne Notwendigkeit der Vorbestellung gelten mit der Bezahlung des Führungsentgelts der Auftrag als zustande gekommen, die Führung im vorangekündigten Umfang als gebucht und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
2.2. Prinzipiell sind Änderungen der getroffenen Vereinbarungen im Vorfeld möglich:
2.2.1. Bei vorbestellten Führungen sind Änderungen der laut Auftragsbestätigung fixierten Führungsdaten ― zum Beispiel Verkleinerung oder Vergrößerung der Gruppe, Treffpunkt oder Dauer der Führung ― zeitgerecht mit dem Fremdenführer abzusprechen.
2.2.2. Bei Rundgängen sind Änderungen der vorgesehenen Route nur im Einverständnis aller Teilnehmer möglich.

3. Gruppenführungen


3.1. Bei Stadtspaziergängen sollte die Gruppengröße 35 Personen nicht überschreiten. Es ist aber bei vielen Programmen eine kleinere Gruppengröße empfehlenswert, bzw. zwingend. Dies wird, wenn nicht schon auf der Homepage verlautbart, im Einzelfall bekanngegeben.
3.2. Bei Verspätung der Gruppe wartet der Fremdenführer am vereinbarten Treffpunkt 30 Minuten über die vereinbarte Anfangszeit der Führung hinaus. Bei vorhersehbarer Verspätung wir der Auftraggeber ersucht, den Fremdenführer frühestmöglich telefonisch zu verständigen. Bei Verspätung der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Führung in vollem Zeitumfang. Eine mögliche Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit des Fremdenführers ab und wird angemessen in Rechnung gestellt.

4. Verspätung oder Verhinderung des Fremdenführers


4.1. Im Falle einer Verspätung des Fremdenführers (die unter besonders widrigen Umständen passieren kann) verpflichtet sich der Auftraggeber, 15 Minuten über die vereinbarte Anfangszeit der Führung hinaus am vereinbarten Treffpunkt zu warten. Der Auftraggeber wird ersucht, mit dem Fremdenführer telefonisch Rücksprache zu halten, sofern dieser ihn nicht seinerseits unter der bei Auftragserteilung bekanntgegebenen Telefonnummer kontaktiert. Eine mögliche Verlängerung des vereinbarten Zeitrahmens hängt von der Verfügbarkeit des Fremdenführers und den Möglichkeiten des Auftraggebers ab und wird nicht in Rechnung gestellt. Ebenso wenig wird die Wartezeit auf den Fremdenführer in Rechnung gestellt. Ersatzansprüche welcher Art auch immer bestehen gegenüber dem Fremdenführer nicht.
4.2. Im Falle einer unvorhersehbaren beziehungsweise unvermeidbaren Verhinderung verpflichtet sich der Fremdenführer, den Auftraggeber frühestmöglich in Kenntnis zu setzen. Der Fremdenführer wird versuchen, adäquaten Ersatz zu finden, kann für den Erfolg dieser Bemühungen jedoch keine Garantie übernehmen.

5. Haftungsausschluss


5.1. Für alle Führungen gilt, dass eine Teilnahme ausnahmslos auf eigene Gefahr erfolgt und keinerlei Haftung für Schäden welcher Art auch immer übernommen werden kann. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren kann aus diesem Grund nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Person (zum Beispiel Lehrkraft) akzeptiert werden.
5.2. Verweise auf der Website des Fremdenführers (http://www.greenguide.at): Für Inhalte Dritter, auf die mittels direkter oder indirekter Verweise hingewiesen wird, schließt der Fremdenführer jegliche Haftung aus. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verknüpften Seiten hat der Fremdenführer keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich der Fremdenführer hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der verknüpften Seiten.

6. Höhere Gewalt


6.1. Für den Fall der höheren Gewalt besteht wechselseitige Informationspflicht, das heißt bei Kenntnis eines entsprechenden Ereignisses hat der Fremdenführer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen und umgekehrt. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Fremdenführer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Fremdenführer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen beziehungsweise Leistungen zu geben. Eine Stornogebühr wird in diesem Fall nicht verrechnet.
6.2. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Fremdenführers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftraggebers, den vereinbarten Termin einzuhalten, entscheidend beeinträchtigen.

7. Schadenersatz


Alle Schadenersatzansprüche gegen den Fremdenführer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

8. Preise, Zahlung und Stornobedingungen


8.1. Die Preise zu den Angeboten des Fremdenführers werden nur ausnahmsweise auf der Webseite publiziert und sind ansonsten immer nachzufragen.
8.2. Programmerstellungen werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
8.3. Es sind verschiedene Arten der Zahlung möglich:
8.3.1. Barzahlung: Jedes Barinkasso durch den Fremdenführer erfolgt vor Führungsbeginn. Barzahlung ist sowohl bei Rundgängen ohne Voranmeldung als auch ― bei vorheriger Rücksprache im Falle einer kurzfristigen Buchung ― bei vorbestellten Führungen möglich.
8.3.2. Banküberweisungen: Sie müssen innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt ― jedenfalls aber vor dem vereinbarten Führungstermin einlangend ― und für den Empfänger spesenfrei erfolgen.
8.3.3. Auslandsschecks: Bei Bezahlung mittels Auslandsscheck werden Buchungsspesen in Höhe von 15,00 € verrechnet.
8.3.4. Mahnspesen und Verzugszinsen: Bei schriftlicher Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von 5,00 € verrechnet. Die Verzugszinsen betragen 1% pro Monat (12% p. a.).
8.4. Stornogebühren sind gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten:
8.4.1. Bei Stornierung einer Leistung bis 14 Tage vor dem Führungstermin fällt keine Stornogebühr an. Bei Stornierung im Zeitrahmen von 13 bis 4 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin werden 50% des Führungspreises, danach 100% des Führungspreises verrechnet (ausgenommen höhere Gewalt). Der Stornierungstag und der vereinbarte Führungstag zählen für die Fristberechnung hinzu.
8.4.2. Bei Nichterscheinen der Gruppe oder Nichtzustandekommen der Führung aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, werden 100% des Führungspreises verrechnet (ausgenommen höhere Gewalt). 8.4.3. Die Stornogebühren verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer.
8.4.4. Bei Vorauszahlung des Führungspreises durch den Auftraggeber verpflichtet sich der Fremdenführer, den nach Abzug der Stornogebühr verbleibenden Restbetrag schnellstmöglich an den Auftraggeber rückzuerstatten, sofern nicht anderes (zum Beispiel Verrechnung als Anzahlung auf einen neuen Auftrag) vereinbart wird.

9. Eigentumsvorbehalt


Alle Führungen gelten als urheberrechtlich geschützt. Somit sind keinerlei Ton- oder Bildaufnahmen zulässig.

10. Datenschutz


10.1. Die vom Auftraggeber bekanntgegebenen Daten werden nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung streng vertraulich behandelt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche und rechtliche Notwendigkeit, Rechte oder Eigentum des Fremdenführers zu verteidigen oder die Interessen Dritter zu schützen.
10.2. Der Fremdenführer ist zur Übernahme aller ihm vom Auftraggeber bekanntgegebenen Daten in seine Kundenkartei berechtigt und verpflichtet sich dazu, diese vertraulich zu behandeln, sie ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsabwicklung zu nutzen (zum Beispiel zur Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber, für Rückfragen an den Auftraggeber oder eine allfällige Rechnungslegung) und sie keinesfalls an Dritte weiterzuleiten. Sollte der Auftraggeber dies wünschen, werden nach einer diesbezüglichen schriftlichen Bekanntgabe per Brief oder E-Mail die auf ihn bezogenen Daten im vollen Umfang aus der Kundenkartei gelöscht.
10.3. Kontaktformulare auf der Website http://www.greenguide.at: Der Fremdenführer verpflichtet sich, alle über das Kontaktformular bekanntgegebenen Auftraggeberdaten ausschließlich im Sinne von Punkt 10.2. zu nutzen. Der Auftraggeber kann seine mit der Kontaktaufnahme über das Kontaktformular erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem er das Widerrufsformular auf der Website http://www.greenguide.at, einen diesbezüglichen Brief oder ein diesbezügliches E-Mail an den Fremdenführer schickt.
10.4. Jeder Interessent, der seine Mail Adresse bekannt gibt, stimmt zu in unregelmäßigen Abständen Informationen über neue Angebote per Mailnewsletter zu erhalten. Der Empfänger kann jederzeit die Versendung weitere Newsletter unterbinden, indem er dem Abmeldelink auf die Website folgt und den Newsletter, per Abmeldeformular abbestellt. Auch diese Mailadressen werden, analog zu den vorhergehenden Absätzen, streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

11. Salvatorische Klausel


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen (zum Beispiel, weil Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten) berührt die Wirksamkeit und Gültigkeit dieses Dokumentes sowie eines unter Bezugnahme darauf geschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

12. Schriftform


Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Fremdenführer bedürfen der Schriftform.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


13.1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Fremdenführers. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Fremdenführers sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
13.2. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.

NB: Alle in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Im Hinblick auf die an sich schon schwierige Materie wurde auf Gendering verzichtet, um die Lesbarkeit der AGB nicht zu erschweren.

Gültig ab: 07/05/2017